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Datenschutz im E-Learning
17. Dezember 2020
6 Minuten Lesezeit
Andrea Eimuth
17. Dezember 2020
6 Minuten Lesezeit
Andrea Eimuth
Seit langem schulen Unternehmen ihre Mitarbeitenden nicht nur in Präsenzschulungen, sondern vermehrt online-basiert auf unterschiedlichen Endgeräten (PC, Smartphones, Tablets). Dieser Trend hat in diesem Jahr seinen Höhepunkt, denn aufgrund der Pandemie finden Präsenzveranstaltungen meist gar nicht erst statt.
Datenschutz bei Online-Kursangeboten
Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden weiterhin fördern wollen, können mittlerweile aus unzähligen online-Kursangeboten wählen. Dies birgt einige Risiken. Wenn die Mitarbeitenden online-basiert geschult werden, findet auch automatisch ein Datenaustausch statt – und nicht nur im Unternehmen, sondern auch bei den Anbietenden der Kurse. Die Lernenden hinterlassen mit ihren persönlichen Daten digitale Lernspuren. Dies sind nicht nur Stammdaten, wie IP-Adresse, Name, E-Mail-Adresse und Funktion, sondern die gesammelten Informationen können auch Auskunft darüber geben, ob ein Kurs bestanden wurde oder nicht, und sogar, welche Fragen nicht beantwortet werden konnten.
Hier setzt der Datenschutz ein, denn jede:r einzelne hat das Recht selbst darüber zu entscheiden, wer was wann über sie/ihn weiß. Ziel der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ist die Umsetzung des „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, die schon im Grundgesetz verankert ist. Dieses Recht ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das sich wiederum aus den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 (GG) ableitet.
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Rechte der Betroffenen in den Art. 12-23 verankert. Art. 15 der DSGVO regelt beispielsweise das Auskunftsrecht der betroffenen Person, wonach auch alle Mitarbeitenden das Recht haben zu erfahren, was mit den eigenen Daten, hier auch der Lernstände, passiert. Um diese Rechte zu wahren, sind bei der Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzrechtliche Grundsätze (Art. 5 – 11 DSGVO) zu beachten.
Datenschutz per Einwilligung
Überall im Web stößt man auf Cookie-Banner, Datenschutzrichtlinien und Co. Mit der Zeit ist das schon lästig. Aber mal im Ernst: ist es nicht gut, dass wir heute weitestgehend selbst entscheiden können, was mit unseren Daten passiert und was nicht?
Genauer betrachtet steckt hinter dieser Form der Einwilligung eine wichtige Absicherung der eigenen Daten, die im Zeitalter der digitalen Datenflut und des Datenmissbrauchs immer wichtiger wird. Im Rahmen des Grundrechts hat jeder Mensch das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ und kann damit über Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten selbst bestimmen.
Dabei stellen sich viele Internetnutzende oft die Frage, ob die Daten wirklich dort bleiben, wo und für welchen Zweck man sie angegeben hat? Oder akzeptiert man mit dem gesetzten Häkchen mehr oder weniger die freie Verwendung der Daten?
Ein sensibles und für viele Datenschützer:innen, trotz gesetzlicher Verankerung, auch heute noch ein kontrovers diskutiertes Thema.
Die Alternative zu Online-Plattformen
Anbietende von E-Learning Plattformen bieten eine Alternative zu Online-Plattformen an – Implementierung einer E-Learning Plattform im Unternehmen selbst, auf hauseigenen Servern. Hier können Mitarbeitende individuell zu allen Themen geschult werden, ohne dass persönliche Daten eventuell in falsche Hände geraten. Die Daten bleiben im Unternehmen, von außen geschützt, oder?
Sind Arbeitgebende dann vom Thema Datenschutz befreit?
Natürlich nicht! Im Gegenteil, Arbeitsrechtler:innen sehen häufig das Problem, dass einige E-Learning-Programme theoretisch die Möglichkeit bieten, ein Persönlichkeitsprofil oder sogar ein Persönlichkeitsscreening zu erstellen. Denn die meisten E-Learning Plattformen haben Funktionen, wie Lernprotokolle der individuellen Nutzenden oder Ergebniskontrollen abzubilden, um den Wissensstand der Teilnehmenden zu erfassen. Es werden also entsprechende Lernstanddaten der jeweiligen Mitarbeitenden gespeichert. Hierbei kann eine große Menge an persönlichen Daten zusammenkommen, was natürlich durch die Unternehmen richtig abgesichert sein muss.
Abgesehen davon, dass die Arbeitgebenden gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstoßen, sie verlieren auch das Vertrauen der Mitarbeitenden und womöglich riskieren sie hohe Bußgelder, wenn sie diese teils hochsensiblen Daten nicht ausreichend absichern. Somit muss schon bei Einführung und Konzeption eines Lernmanagementsystems in einem Unternehmen die Thematik des Datenschutzes und der Datensicherheit mit hoher Priorität behandelt werden. Unternehmen haben gegenüber allen Mitarbeitenden eine gewisse Verantwortung und sollten entgegengebrachtes Vertrauen nicht durch Leichtsinn oder Unwissenheit verspielen. Damit es nicht zu Missverständnissen, Unsicherheiten und schlimmstenfalls zu Konfliktsituationen innerhalb eines Unternehmens kommt, wollen wir im Folgenden wichtige Informationen zum Thema Datenschutz im E-Learning mit an die Hand geben.
Ihr Kontakt zu uns
Egal, ob telefonisch oder per Mail, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Marco Brandner, BA
Team Lead Sales & Key Account Manager
Mail: marco.brandner@mit-esolutions.at
Telefon: +43 664 80 670 – 809