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Beeinträchtigungen und Do its bei digitalen Anwendungen
17. Oktober 2022
2 Minuten Lesezeit
Redakteur:in
17. Oktober 2022
2 Minuten Lesezeit
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Einen barrierefreien Alltag gestalten
Wie wichtig Barrierefreiheit für Betroffene ist, haben wir bereits thematisiert, aber nicht, wie unterschiedlich die Behinderungen bzw. Einschränkungen sein können. Doch sollte das nicht außer Acht gelassen werden. Denn mit den verschiedensten Merkmalen einer Behinderung sind auch unterschiedliche Anforderungen an elektronische Geräte oder die verwendete Software für einen barrierefreien Alltag von Bedeutung.
Außerdem sprechen wir über das Lieferkettengesetz, welches am 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Es ist also an der Zeit, sich auch mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Beeinträchtigungen und Do its bei digitalen Anwendungen
Sehbehinderung und Blindheit
Gilt das Tragen einer Brille schon als Sehbehinderung? Nein, denn als Sehbehinderung gilt es erst, wenn die betroffene Person auf dem besser sehenden Auge selbst mit Sehhilfe nicht mehr als 30 % von dem sieht, was ein Mensch mit normalem Sehvermögen erkennt. Um diese Einschränkung bei der Nutzung von Softwareanwendungen auszugleichen, werden oft Screenreader genutzt. Daher sollte beim Erstellen von digitalen Angeboten auf einige Punkte geachtet werden.
Motorische Einschränkungen
Motorische Einschränkungen betreffen „kleine Bewegungen“ (Feinmotorik) und „große Bewegungen“ (Grobmotorik). Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Unfall und seine Folgen oder eine chronische Krankheit bzw. dauerhafte Beeinträchtigung können der Auslöser sein. Um das Arbeit an Laptops oder anderen elektronischen Geräten zu erleichtern, ist beispielweise die Navigation mit der Tastatur oder einem anderen Eingabegerät hilfreich.
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