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Exportkontrolle, Embargos und Brexit – was ist nun zu beachten?
6. April 2021
6 Minuten Lesezeit
Onno Reiners
6. April 2021
6 Minuten Lesezeit
Onno Reiners
Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen rücken immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit, zuletzt im Rahmen der Kontroverse um die Nord Stream 2 Pipeline. Trotzdem fehlt Unternehmen oft noch das Bewusstsein, diese Themen in die Compliance-Organisation aufzunehmen. M.I.T e-Solutions GmbH bietet hierzu in ihrem Kursportfolio zwei E-Learning Angebote. Mit Hilfe der beiden Lernprogramme erarbeiten sich Beschäftigte anhand von Fallbeispielen praxisorientiertes Grundlagenwissen zu diesen geschäftsrelevanten Themen. Die interaktiven Kurse enden mit einem Abschlusstest, mit dem der Lernerfolg überprüft und sichergestellt werden kann.
Lernen Sie unsere Kursbibliothek Compliance kennen und erfahren Sie mehr über unsere Kurse zu Embargos, Exportkontrolle und Finanzsanktionen:
Gemeinsam mit Hendrikje Herrmann hat sich Onno Reiners über den Brexit unterhalten
Frau Herrmann ist Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht bei der Bremer Anwaltskanzlei Ahlers & Vogel und begleitet M.I.T in fachlichen Fragen bei der Entwicklung ihrer Compliance Online-Kurse.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Exportkontrolle und Sanktionen?
„Im Grundsatz gilt die Freiheit des Warenverkehrs. Beim Export bestimmter Güter gibt es allerdings Ausnahmen und Beschränkungen von diesem Grundsatz. Zum Beispiel bedarf die Ausfuhr von Waffen- und Rüstungsgütern regelmäßig einer Genehmigung. Die dahinterstehenden Ziele sind sicherheits- und außenpolitischer Natur, insbesondere die Terrorismusbekämpfung und die Verhinderung der unkontrollierten Verbreitung von Rüstungsgütern.
Sanktionen hingegen sind Instrumente, um gezielt den Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Staaten zu beschränken. Daneben können Sanktionsmaßnahmen aber auch gegenüber einzelnen Personen, Unternehmen oder Organisationen verhängt werden. Beispielsweise bestehen gegen das al-Qaida Netzwerk derartige personenbezogene Sanktionen.“
(Hendrikje Herrmann, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht bei Ahlers & Vogel)
Doch worum geht es eigentlich genau bei diesen Themen?
Im folgenden Interview erläutert Hendrikje Herrmann die wichtigsten Regelungen und Zusammenhänge, die Unternehmen im Exportgeschäft im Auge haben sollten:
Auswirkungen des Brexit
Was ist nun zu beachten?
Ihr Kontakt zu uns
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Marco Brandner, BA
Team Lead Sales & Key Account Manager
Mail: marco.brandner@mit-esolutions.at
Telefon: +43 664 80 670 – 809